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Sicherheitscode Zulassungsbescheinigung Teil 1: Fundort & Fehler

Niklas Simon Fischer Schneider • 2026-06-03 • Gepruft von Sofia Wagner

Sie wollen Ihr Fahrzeug online zu- oder ummelden und stoßen auf den Begriff „Sicherheitscode” – der auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I unter einer silbernen Schutzschicht mit einer Münze freigelegt wird. Wir zeigen, worauf es ankommt und was Sie tun können, wenn der Code fehlt oder beschädigt ist.

Stellenanzahl: 7 (neu) / 8 (alt) ·
Position: Rückseite, unter Schutzschicht ·
Freilegung: Mit Münze abrubbeln ·
Online-Zulassung: Zwingend erforderlich ·
Gültigkeit: Einmalig verwendbar

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
2Was unklar ist
  • Ob alle Online-Zulassungsportale 8-stellige Codes älterer Dokumente akzeptieren
  • Ob alte Fahrzeugscheine (vor 2005) zwingend durch neue ersetzt werden müssen
  • Ob ein teilweise beschädigter Code noch von der Software gelesen wird
3Zeitleisten-Signal
  • Freilegung: wenige Sekunden mit einer Münze
  • Eingabe im i-Kfz-Portal: etwa 5–10 Minuten nach Freilegung
  • Bei fehlendem Code: neues Dokument nötig – Bearbeitungszeit variiert je nach Zulassungsstelle
4Wie es weitergeht
  • Nach Freilegung: Code im i-Kfz-Portal eingeben (BMV-Verfahren)
  • Sicherheitscode ist nur einmal verwendbar pro Transaktion (BMV-Verfahren)
  • Entwertete Zulassungsbescheinigung für Wiederzulassung aufbewahren (BMV-Verfahren)

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Merkmale auf einen Blick zusammen.

Die wichtigsten Fakten zum Sicherheitscode auf einen Blick
Merkmal Wert
Dokument Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Code-Stellen 7 (neu) oder 8 (alt)
Position Rückseite, unter silberner Schutzschicht
Freilegung Mit Münze abrubbeln oder Aufkleber abziehen
Online-Zulassung Zwingend erforderlich
Bei Verlust Neues Dokument bei Zulassungsstelle beantragen

Wo befindet sich der Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1?

Ist der Sicherheitscode auf der Vorder- oder Rückseite?

  • Der Sicherheitscode sitzt auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I (Berliner Behördeninfo)
  • Er ist unter einer silbernen oder hellgrauen Schutzschicht versteckt – ähnlich einem Rubbellos
  • Das Feld ist mit „Code” oder „Sicherheitscode” beschriftet

Öffnen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I und drehen Sie sie um. Auf der Rückseite, meist im unteren Bereich, finden Sie ein rechteckiges silbernes Feld. Darunter verbirgt sich der gesuchte Sicherheitscode. Die Stadtverwaltung Dresden weist darauf hin, dass es zwei Varianten gibt: eine Rubbelfläche oder eine abziehbare Schutzfolie.

Der Unterschied

Bei der Rubbelvariante müssen Sie die Schicht mit leichtem Druck entfernen. Bei der Abziehvariante finden Sie eine hellgrüne Lasche, die Sie vorsichtig abziehen können – so beschreibt es der Kfz-Dienstleister Kroschke.

Ist der Code 7- oder 8-stellig?

  • Bei Fahrzeugscheinen ab 2005 ist der Code 7-stellig (Kreisverwaltung Marburg-Biedenkopf)
  • Bei älteren Dokumenten kann der Code 8-stellig sein
  • Beide Versionen bestehen aus einer Kombination von Ziffern und Buchstaben

Die Länge des Codes hängt vom Ausstellungsjahr des Dokuments ab. Die meisten aktuellen Fahrzeugscheine tragen einen 7-stelligen Code. Ob ein 8-stelliger Code von allen i-Kfz-Portalen akzeptiert wird, ist laut den vorliegenden Informationen nicht abschließend geklärt.

Wo finde ich den Code bei einem alten Fahrzeugschein?

  • Fahrzeugscheine, die vor Oktober 2005 ausgestellt wurden, haben keinen Sicherheitscode
  • Diese Dokumente müssen für die Online-Zulassung durch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt werden
  • Die Neubeantragung erfolgt bei der örtlichen Zulassungsstelle

Besitzen Sie noch den grauen oder rosa Fahrzeugschein aus der Zeit vor der EU-weiten Vereinheitlichung? Dann werden Sie vergeblich nach einem Sicherheitscode suchen. Die Zulassungsbescheinigung Teil I im heutigen Format wurde mit der Einführung der Online-Zulassung ab 2005 schrittweise eingeführt. Für die i-Kfz-Nutzung ist ein Umtausch auf das aktuelle Dokument erforderlich.

Fazit: Fahrzeughalter benötigen bei alten Fahrzeugscheinen (vor 2005) ein neues Dokument, da der Sicherheitscode fehlt – für Online-Zulassung zwingend erforderlich.

Was tun, wenn der Sicherheitscode fehlt oder beschädigt ist?

Kann ich den Code selbst wiederherstellen?

  • Nein – der Code ist physisch aufgedruckt und kann nicht selbst wiederhergestellt werden
  • Ist die Schutzschicht nur teilweise abgekratzt, kann der Code oft noch abgelesen werden
  • Ein unleserlicher Code macht die Online-Zulassung unmöglich

Wenn die silberne Schicht abgekratzt, zerkratzt oder verschmiert ist und der Code darunter nicht mehr lesbar bleibt, gibt es keine Möglichkeit, ihn zu rekonstruieren. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) stellt klar: Der Sicherheitscode ist einmalig und muss zum Zeitpunkt der Online-Zulassung vollständig lesbar sein.

Muss ich eine neue Zulassungsbescheinigung beantragen?

  • Ja – bei fehlendem oder unleserlichem Code muss ein neues Dokument bei der Zulassungsstelle beantragt werden
  • Die Kosten dafür liegen bundesweit einheitlich bei etwa 12–15 Euro
  • Die Bearbeitungszeit variiert – in der Regel erhalten Sie das neue Dokument sofort oder innerhalb weniger Tage

Der Gang zur Zulassungsstelle ist zwar lästig, aber in diesem Fall unvermeidbar. Planen Sie etwa 15–30 Minuten ein und bringen Sie Ihren Personalausweis sowie die alte Zulassungsbescheinigung mit. Die Gebühr für die Neuausstellung wird gesetzlich festgelegt.

Was mache ich, wenn die Plakette abgekratzt ist?

  • Prüfen Sie zuerst, ob der Code trotz fehlender Schutzschicht noch lesbar ist
  • Ist der Code lesbar, können Sie ihn für die Online-Zulassung verwenden – die Schutzschicht ist nicht mehr nötig
  • Ist der Code unleserlich, hilft nur der Antrag auf ein neues Dokument

Oft reicht schon ein unsachgemäßes Kratzen mit einem Schlüssel oder Kugelschreiber, um die Schutzschicht zu beschädigen. Die Experten von Kroschke empfehlen, niemals scharfe Gegenstände zu verwenden – sonst ist der Code schneller zerstört, als Sie denken.

Fazit: Ein fehlender oder unleserlicher Sicherheitscode bedeutet: neue Zulassungsbescheinigung beantragen. Prüfen Sie vorher, ob der Code trotz Beschädigung noch erkennbar ist – dann können Sie ihn dennoch nutzen.

Die Konsequenz für Fahrzeughalter: Ohne lesbaren Code bleibt nur der Weg zur Zulassungsstelle.

Kann ich mein Fahrzeug online zulassen, wenn der Sicherheitscode fehlt?

Welche Alternativen gibt es zur Online-Zulassung?

  • Persönliche Vorführung bei der Zulassungsstelle – ohne Code möglich
  • Terminvereinbarung online oder vor Ort
  • Vollmacht für Dritte (z. B. Autohaus) möglich

Das BMV-Verfahren i-Kfz ist für den Code zwingend: Ohne Sicherheitscode funktioniert das Online-Portal nicht. Die klassische Zulassung vor Ort bleibt aber immer eine Option. Nehmen Sie einfach die Unterlagen persönlich mit und erledigen Sie den Vorgang an der Theke.

Kann ich die Zulassung trotz fehlendem Code persönlich vornehmen?

  • Ja – die persönliche Vorführung erfordert keinen Sicherheitscode
  • Die Zulassungsstelle prüft die Echtheit der Dokumente direkt
  • Die Gebühren sind identisch mit der Online-Variante

Eine Alternative mit Mehrwert: In vielen Städten können Sie online einen Termin buchen und sind in 20 Minuten durch. Die Berliner Behördeninfo bestätigt, dass der persönliche Weg immer offensteht – auch wenn der Sicherheitscode nicht lesbar oder gar nicht vorhanden ist.

Gilt das auch für die Abmeldung?

  • Ja – auch für die Abmeldung per i-Kfz ist der Sicherheitscode erforderlich
  • Ohne Code müssen Sie persönlich zur Zulassungsstelle
  • Für Abmeldungen ins Ausland kann eine Sonderregelung gelten

Ob Sie an-, um- oder abmelden – das i-Kfz-Portal verlangt in jedem Fall den Sicherheitscode. Fehlt er, bleibt nur der Behördengang. Planen Sie also vor Ihrer Abmeldung genug Zeit ein, falls das Dokument erst neu ausgestellt werden muss.

Die Krux

Ohne Sicherheitscode ist der bequeme Online-Weg versperrt – der Gang zur Zulassungsstelle ist die einzige Alternative. Wer den Code vorsichtig freilegt, spart sich diesen Aufwand.

Der entscheidende Punkt: Die Online-Zulassung ohne Code ist nicht möglich, aber der persönliche Weg steht immer offen.

Hat jede Zulassungsbescheinigung Teil 1 einen Sicherheitscode?

Haben alte Fahrzeugscheine (vor 2005) auch einen Sicherheitscode?

  • Nein – Fahrzeugscheine vor 2005 haben keinen Sicherheitscode
  • Das heutige Format der Zulassungsbescheinigung Teil I wurde ab Oktober 2005 eingeführt
  • Für die Online-Zulassung muss ein neues Dokument ausgestellt werden

Die Bundesregierung hat mit der Einführung der i-Kfz-Verordnung schrittweise alle Fahrzeugdokumente auf das einheitliche EU-Format umgestellt. Wenn Ihr Fahrzeugschein noch aus der Zeit davor stammt, werden Sie den silbernen Codebereich vergeblich suchen. Laut Angaben des BMV müssen diese Alt-Dokumente für die Online-Nutzung umgetauscht werden.

Gilt der Code auch für Fahrzeugbriefe (Teil 2)?

  • Ja – auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) kann einen Sicherheitscode enthalten
  • Für die Online-Zulassung werden beide Codes benötigt (Teil I und Teil II) (BMV-Verfahren)
  • Nicht alle Fahrzeugbriefe haben einen Code – ältere Exemplare ebenfalls nicht

Wenn Sie eine Online-Zulassung planen, legen Sie beide Dokumente bereit. Der Code auf dem Fahrzeugbrief befindet sich ebenfalls unter einer silbernen Schutzschicht, meist auf der Vorderseite oder der ersten Innenseite.

Was ist, wenn mein Dokument keinen Code hat?

  • Dokumente ohne Code können nicht für i-Kfz genutzt werden
  • Die Zulassungsstelle stellt auf Antrag ein neues, codiertes Dokument aus
  • Die Kosten trägt der Fahrzeughalter (ca. 12–15 Euro)

Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin weist darauf hin, dass jede Zulassungsbescheinigung Teil I ab 2005 einen Sicherheitscode besitzt. Fehlt er, wurde Ihr Dokument entweder vor 2005 ausgestellt oder ist eine ältere Ausführung, die nicht für das Online-Verfahren ausgelegt ist. In beiden Fällen hilft nur die Neuausstellung.

Die klare Regel: Ohne Code keine Online-Zulassung – die Neuausstellung ist der einzige Weg.

Wie lege ich den Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 frei?

Welches Werkzeug eignet sich am besten?

  • Eine Münze (z. B. 1-Euro-Stück) ist das empfohlene Werkzeug (Kreisverwaltung Marburg-Biedenkopf)
  • Ein stumpfer Gegenstand wie ein Radiergummi oder die Kante einer EC-Karte tut es auch
  • Scharfe Gegenstände wie Messer, Schere oder Kugelschreiber sind tabu

Die Wahl des richtigen Werkzeugs entscheidet über Erfolg oder Misserfolg. Eine Münze hat die ideale Härte: rubbeln Sie mit leichtem Druck und gleichmäßigen Bewegungen über die Schutzschicht. Die Stadtverwaltung Dresden betont in ihrer Anleitung, dass die Bewegung vorsichtig und kontrolliert sein sollte – nicht zu fest und nicht zu schnell.

Wie vermeide ich Beschädigungen?

  • Niemals mit scharfen Kanten arbeiten – sonst wird der Code zerkratzt
  • Auf ebener und harter Unterlage rubbeln, nicht in der Luft
  • Code nach dem Freilegen sofort fotografieren oder notieren

Ein typischer Anfängerfehler: zu viel Druck. Die Silberschicht löst sich bereits bei sanftem Reiben. Kratzen Sie nicht – rubbeln Sie. Das Kroschke Magazin empfiehlt, die abziehbare Folie langsam und in einem gleichmäßigen Zug abzuziehen, falls Ihr Dokument über diese Variante verfügt. Wenn Sie mehr über die Freilegung des Sicherheitscodes erfahren möchten, lesen Sie hier weiter: Mehr lesen uber extended newsshift.co.uk

Kann ich den Code auch mit einem Radiergummi freilegen?

  • Ja – ein weicher Radiergummi ist eine schonende Alternative zur Münze
  • Entfernt die Schutzschicht ohne Kratzrisiko
  • Funktioniert bei der Rubbelvariante, nicht bei der Abziehfolie

Ein Radiergummi hat den Vorteil, dass er keine harten Kanten besitzt und die darunter liegende Schrift nicht beschädigt. Reiben Sie mit dem Radiergummi sanft über die silberne Fläche – die Schicht löst sich nach einigen Sekunden. Diese Methode eignet sich besonders, wenn Sie den Code konservieren möchten und keine Münze zur Hand haben.

Achtung

Der Sicherheitscode ist nach dem Freilegen nur einmal verwendbar. Notieren Sie ihn oder machen Sie ein Foto für Ihre Unterlagen – die alte Schutzschicht lässt sich nicht wiederherstellen.

Die richtige Technik schützt den Code vor Beschädigung – Finger weg von scharfen Gegenständen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Sicherheitscode freilegen und nutzen

Fazit: Mit einer Münze, einer ruhigen Hand und dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung legen Sie den Sicherheitscode in unter einer Minute frei. Für alle, die einen alten Fahrzeugschein ohne Code besitzen: Der Gang zur Zulassungsstelle ist der einzige Weg.
  1. Dokument vorbereiten: Legen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I auf eine flache, harte Unterlage. Drehen Sie sie auf die Rückseite.
  2. Silberfeld identifizieren: Suchen Sie das rechteckige silberne oder hellgraue Feld. Es ist als „Code” oder „Sicherheitscode” gekennzeichnet.
  3. Werkzeug wählen: Nehmen Sie eine Münze (1 Euro, 2 Euro) oder einen stumpfen Gegenstand. Keine scharfen Werkzeuge!
  4. Schutzschicht entfernen: Rubbeln Sie mit gleichmäßigem, leichtem Druck über die gesamte Fläche. Bei der Abziehvariante: Ziehen Sie die Folie an der hellgrünen Lasche langsam ab (Kroschke Magazin).
  5. Code ablesen: Halten Sie das Dokument gerade und notieren Sie den 7- oder 8-stelligen Code. Fotografieren Sie ihn zur Sicherheit.
  6. Im i-Kfz-Portal eingeben: Rufen Sie das offizielle i-Kfz-Portal auf und geben Sie den Code im dafür vorgesehenen Feld ein.
  7. Dokument aufbewahren: Bewahren Sie die entwertete Zulassungsbescheinigung auf – sie wird für eine spätere Wiederzulassung benötigt (BMV-Hinweis).

Diese Schritte führen Sie sicher durch den Prozess – nach der Freilegung ist der Code bereit für die Eingabe im Portal.

Bestätigte Fakten und offene Fragen

Bestätigte Fakten

  • Der Sicherheitscode befindet sich auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I (Berliner Behördeninfo)
  • Bei neueren Dokumenten (ab 2005) ist der Code 7-stellig (Kreisverwaltung Marburg-Biedenkopf)
  • Die Freilegung erfolgt mit einer Münze oder einem stumpfen Gegenstand (Stadtverwaltung Dresden)
  • Der Code ist nur einmal verwendbar (BMV-Verfahren)

Was unklar ist

  • Ob alle Online-Zulassungssysteme 8-stellige Codes älterer Dokumente akzeptieren
  • Ob alte Fahrzeugscheine (vor 2005) zwingend durch neue ersetzt werden müssen – oder ob es Ausnahmen gibt
  • Ob ein teilweise beschädigter Code noch von der i-Kfz-Software gelesen wird
  • Ob die abziehbare Folienvariante bei allen Dokumenten gleich zuverlässig funktioniert

Die gesicherten Fakten stammen durchweg von offiziellen Behördenquellen, während die offenen Punkte auf individuellen Fallkonstellationen beruhen.

Stimmen aus der Praxis

„Der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I befindet sich auf der Rückseite. Dieser muss vollständig und vorsichtig freigelegt werden.”

Berlin.de – FAQ Online-Zulassung (offizielle Behördenauskunft)

„Bei der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) müssen Sie mit einem Gegenstand, z. B. einer Münze, das Feld ‚freirubbeln’.”

Kreisverwaltung Marburg-Biedenkopf – Offizielle Anleitung zum Freilegen der Codes

Beide Quellen bestätigen übereinstimmend die Vorgehensweise – die Behördenpraxis ist einheitlich.

Fazit: Was die Codesituation für Sie bedeutet

Der Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I ist der Schlüssel zur bequemen Online-Zulassung – aber nur, wenn er intakt und lesbar ist. Wer ihn mit einer Münze vorsichtig freilegt, spart sich den Weg zur Zulassungsstelle und erledigt den Vorgang in wenigen Minuten am Rechner. Für alle, deren Code fehlt, beschädigt ist oder deren Dokument noch aus der Zeit vor 2005 stammt, ist die Botschaft klar: Ein neues Dokument muss her – entweder direkt bei der Zulassungsstelle oder online nach der Neuausstellung.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange ist der Sicherheitscode gültig?

Der Sicherheitscode selbst hat kein Verfallsdatum. Er ist so lange gültig, wie die Zulassungsbescheinigung Teil I gültig ist. Nach dem Freilegen und der einmaligen Verwendung im i-Kfz-Portal ist er für eine erneute Transaktion nicht mehr nutzbar.

Kann ich den Code mehrmals verwenden?

Nein. Der Sicherheitscode ist für eine einmalige Transaktion ausgelegt. Nach der Verwendung im i-Kfz-Portal gilt er als verbraucht. Für einen zweiten Vorgang bräuchten Sie ein neues Dokument mit frischem Code.

Was mache ich, wenn der Code nach dem Freilegen unleserlich ist?

Wenn der Code durch Kratzer oder Abrieb unleserlich geworden ist, müssen Sie bei der Zulassungsstelle eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen. Die Kosten liegen bei etwa 12–15 Euro. Versuchen Sie nicht, den Code mit Gewalt zu rekonstruieren – das verschlimmert die Situation.

Kostet die Ausstellung eines neuen Dokuments Geld?

Ja. Für eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I fallen Gebühren an, die bundesweit einheitlich bei etwa 12 bis 15 Euro liegen. Hinzu kommen ggf. Kosten für die Kennzeichen oder die Reservierung eines Wunschkennzeichens.

Kann ich die Online-Zulassung auch ohne Code über die Behörden-App durchführen?

Nein. Auch über die Behörden-App (z. B. die i-Kfz-App) ist der Sicherheitscode zwingend erforderlich. Die App ersetzt lediglich den Weg zum Portal, nicht die Eingabe des Codes. Ohne Code funktioniert auch die App nicht.

Wird der Sicherheitscode auch bei der Abmeldung ins Ausland benötigt?

Für die Abmeldung ins Ausland gelten besondere Regelungen. In vielen Fällen ist der Sicherheitscode nicht erforderlich, da der Vorgang über die Zulassungsstelle läuft. Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle, welche Unterlagen konkret benötigt werden.

Gibt es eine Möglichkeit, den Code digital zu speichern?

Nach dem Freilegen können Sie den Code fotografieren oder notieren. Eine offizielle digitale Speicherung durch eine Behörde ist nicht vorgesehen. Bewahren Sie das Dokument sicher auf – der Code ist nur auf der physischen Karte gültig.

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