Viele Familien mit kleinerem Einkommen wissen gar nicht, dass sie neben dem Kindergeld einen zusätzlichen Zuschlag bekommen können: den Kinderzuschlag. Mit dem KiZ-Lotsen lässt sich in unter zehn Minuten prüfen, ob Anspruch besteht. Das Antragsverfahren wurde in den letzten Jahren deutlich vereinfacht – seit Mitte Januar können Familien den Antrag sogar vollständig digital einreichen.

Maximaler Zuschlag pro Kind: bis 297 € (Stand 2024) · Antrag online möglich: Ja, ohne Konto · Zielgruppe: Familien mit kleinem Einkommen · Bearbeitung durch: Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit

Kurzüberblick

1Sofort-Start
2Bestätigte Fakten
  • Bis zu 297 € pro Kind monatlich zusätzlich zum Kindergeld (kinderzuschlag.org)
  • Gültig für Kinder unter 25, im Haushalt lebend, nicht verheiratet (Berlin.de)
  • Antrag wird für 6 Monate bewilligt, dann neuer Antrag nötig (Finanztip)
3Was unklar ist
  • Exakte Höhe für 2025 und 2026 offiziell noch nicht bestätigt
  • Regionale Unterschiede im Antragsprozess außer für Berlin, Hessen und Baden-Württemberg nicht detailliert dokumentiert
4Wie es weitergeht
  • Bewilligung: Familienkasse prüft und zahlt für 6 Monate
  • Danach: Weiterbewilligungsantrag mit aktuellen Einkommensnachweisen
  • Zusätzlich möglich: Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen

Die wichtigsten Eckdaten zum Kinderzuschlag auf einen Blick.

Details Informationen
Antragsportal web.arbeitsagentur.de/kiz/ui/start
Alternative familienportal.de/kiz-digital
Formulare arbeitsagentur.de/formulare-kinderzuschlag
Ziel Familien mit Nettoeinkommen, das für Bedarf der Eltern reicht, aber nicht für alle Kinder
Max. Alter Kind unter 25 Jahren

Welche Formulare brauche ich, um Kinderzuschlag zu beantragen?

Für den Kinderzuschlag gibt es ein ganzes Formular-Set. Das Hauptformular KiZ 1 ist der eigentliche Antrag, dazu kommen KiZ 1-AnA als Anlage mit Angaben zum Antragstellenden und KiZ-AnK als Anlage für jedes Kind. Wer Einkommensnachweise einreicht, nutzt KiZ 5; Selbstständige füllen zusätzlich KiZ 5a aus, bei Unterhaltszahlungen ist KiZ 5c nötig. Alle PDF-Formulare finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.

Antragsformular KiZ 1

Das Kernstück ist KiZ 1 – der eigentliche Antrag auf Kinderzuschlag. Dazu gehört immer das Merkblatt KiZ 2, das Ihre Rechte und Pflichten erklärt. Ohne BundID drucken Sie alles aus, unterschreiben handschriftlich und senden per Post. Mit BundID können Sie den Antrag vollständig elektronisch einreichen, ohne je einen Stift in die Hand zu nehmen.

Anlage Kind (KiZ-AnK)

Für jedes Kind, für das Sie Kinderzuschlag beantragen, füllen Sie eine eigene KiZ-AnK aus. Darin werden Angaben zum Kind gemacht – Schulbesuch, Ausbildung oder ähnliches. Sind mehrere Kinder im Haushalt, brauchen Sie entsprechend viele Exemplare dieses Formulars.

Weiterbewilligungsantrag online

Nach den ersten 6 Monaten läuft der Bewilligungszeitraum ab. Dann stellen Sie einen neuen Antrag – einen sogenannten Weiterbewilligungsantrag. Auch dafür nutzen Sie wieder KiZ 1 mit aktuellen Einkommensnachweisen der letzten sechs Monate. Den Antrag können Sie genauso online einreichen wie den Erstantrag.

Der Vorteil

Mit der BundID können Sie den Antrag elektronisch ohne Unterschrift einreichen. Die Familienkasse richtet auf Wunsch ein Profil ein, über das Sie digital kommunizieren können.

Wo beantragt man die Kinderzulage?

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ist die zuständige Stelle für den Kinderzuschlag – also dieselbe Behörde, die auch das Kindergeld auszahlt. Sie finden Ihre Familienkasse entweder über die Postleitzahl-Suche auf der BA-Website oder direkt über das Familienportal des Bundes.

Familienkasse kontaktieren

Jede Familienkasse ist für ein bestimmtes Postleitzahlgebiet zuständig. Den Antrag können Sie direkt bei Ihrer zuständigen Stelle einreichen – egal ob digital über das Familienportal oder klassisch per Post. Für technische Fragen zum Online-Antrag gibt es eine Hotline unter 0211 837-1955, erreichbar Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr.

Online-Portal

Das Familienportal des Bundes bietet mit KiZDigital einen geführten Online-Assistenten, der Sie Schritt für Schritt durch den Antrag führt. Alternativ nutzen Sie den KiZ-Lotsen der Bundesagentur für Arbeit direkt. Beide Wege sind offizielle Portale und führen zu Ihrer zuständigen Familienkasse.

Regionale Stellen

In einigen Bundesländern gibt es zusätzliche Anlaufstellen: Das Verwaltungsportal Hessen ermöglicht die Einreichung mit eIDAS-Mitteln wie dem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion. Das Serviceportal Baden-Württemberg bietet einen ähnlichen Service. In den meisten anderen Bundesländern reichen Sie den Antrag entweder über das Familienportal oder per Post ein.

Wie viel darf ich maximal verdienen, um Kinderzuschlag zu bekommen?

Die Einkommensgrenze ist einer der wichtigsten – und gleichzeitig undurchsichtigsten – Punkte beim Kinderzuschlag. Das eigene Einkommen muss den Bedarf der Eltern decken, aber für die Kinder reicht es allein nicht aus. Erst wenn diese Lücke da ist, besteht Anspruch auf Kinderzuschlag.

Einkommensgrenze

Die Berechnung ist komplexer als viele denken. Es zählt das Gesamteinkommen des Haushalts, also was Eltern zusammen verdienen. Dabei gelten unterschiedliche Absetzbeträge, je nachdem ob die Eltern verheiratet sind oder nicht, wie viele Kinder da sind und wie alt die Kinder sind. Die genaue Grenze hängt also von der Familienstruktur ab.

Berechnung

vereinfacht gesagt: Verdienen Eltern zusammen genug, um ihren eigenen Bedarf zu decken, aber reicht es nicht für alle Kinder, dann könnte der Kinderzuschlag greifen. Die Höhe des Zuschlags ergibt sich daraus, wie groß die Lücke zwischen Einkommen und Kinderbedarf ist. Sie müssen nicht arbeiten, um den vollen Betrag zu bekommen – schon ein Teil der Kindesbedarfs kann reichen.

Rechner nutzen

Um die individuellen Grenzen zu kennen, nutzen Sie am besten den KiZ-Lotsen. Der Rechner prüft in unter zehn Minuten, ob ein Antrag aussichtsreich wäre. Eine exakte Berechnung geht aber nur über eine persönliche Beratung bei der zuständigen Familienkasse – oder über einen konkreten Antrag, den die Familienkasse dann durchrechnet.

Der Haken

Die Einkommensgrenzen sind individuell und hängen von Familiengröße und -struktur ab. Der KiZ-Lotse kann eine Ersteinschätzung liefern, aber für eine exakte Berechnung empfehle ich eine persönliche Beratung.

Wie hoch ist der Kinderzuschlag ab Juli 2025?

Der maximale Kinderzuschlag beträgt seit 2024 bis zu 297 Euro pro Kind monatlich – zusätzlich zum regulären Kindergeld. Wie hoch der Zuschuss ab Juli 2025 ausfällt, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht offiziell bestätigt. Die Regelungen werden politisch festgelegt und können sich ändern.

Aktuelle Höhe

Die Bundesagentur für Arbeit zahlt aktuell maximal 297 Euro pro Kind und Monat. Dieser Betrag ist die Obergrenze – Ihr tatsächlicher Anspruch kann niedriger ausfallen, je nachdem wie hoch Ihre Einkommenslücke ist. Der Kinderzuschlag wird immer zusätzlich zum Kindergeld gezahlt, nicht stattdessen.

Zukünftige Änderungen

Die künftigen Beträge für 2025 und darüber hinaus sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend festgelegt. Familien sollten die aktuellen Informationen auf den offiziellen Portalen im Auge behalten. Fest steht: Der Kinderzuschlag wurde in den letzten Jahren regelmäßig angepasst.

60 € pro Kind

Manchmal ist von einem festen Betrag von 60 Euro pro Kind die Rede. Das bezieht sich auf eine bestimmte Sonderkomponente, die nur unter speziellen Bedingungen greift. Der normale Kinderzuschlag kann deutlich höher ausfallen – je nach Einkommenssituation der Familie.

Was sich lohnt

Wer mit seinem Einkommen knapp über der Schwelle liegt, sollte auf jeden Fall den KiZ-Lotsen nutzen oder bei der Familienkasse beraten lassen. Der Kinderzuschlag kann trotzdem greifen – schon ein Teil der Kindesbedarfs kann reichen.

Wer bekommt die 60 € pro Kind?

Der Kinderzuschlag richtet sich an Familien mit begrenztem Einkommen, bei denen die Eltern genug verdienen, um ihren eigenen Bedarf zu decken, aber die Kinder nicht aus dem Einkommen voll versorgt werden können. Konkret heißt das: Es geht um Haushalte, die knapp über der Grenze für andere Sozialleistungen liegen.

Voraussetzungen

Eltern müssen mit ihrem Einkommen den eigenen Bedarf decken können. Gleichzeitig reicht es allein für die Kinder nicht. Bei Eheleuten zählt das gemeinsame Einkommen, bei Alleinerziehenden das Einkommen der einen Person. Sind die Kinder im Haushalt, unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet, können sie in den Kinderzuschlag einbezogen werden.

Alleinverdienende

Auch wenn nur ein Elternteil arbeitet, kann Kinderzuschlag infrage kommen. Gerade für Familien, in denen ein Elternteil sich um die Kinder kümmert und nicht berufstätig ist, kann der Zuschlag eine wichtige finanzielle Stütze sein. Der KiZ-Lotse berücksichtigt die gesamte Familienkonstellation.

Sonderzuwendungen

Über den normalen Kinderzuschlag hinaus gibt es zusätzliche Leistungen, etwa aus dem Bildungspaket. Diese decken Teilhabeaktivitäten, Nachmittagsbetreuung oder Schulmaterialien ab. Wer ohnehin Kinderzuschlag bekommt, sollte prüfen, ob auch diese Zusatzleistungen beantragt werden können.

Schritt für Schritt: So stellen Sie den Online-Antrag

Der Online-Antrag klingt kompliziert, ist aber in wenigen Schritten erledigt. Mit dem KiZDigital-Assistenten auf dem Familienportal werden Sie durch den Prozess geführt. Alternativ nutzen Sie die eServices der Bundesagentur für Arbeit.

  1. Anspruch prüfen mit dem KiZ-Lotsen – Bevor Sie den Antrag ausfüllen, nutzen Sie den Rechner auf der BA-Website oder dem Familienportal. Der KiZ-Lotse prüft in unter zehn Minuten, ob ein Antrag Aussicht auf Erfolg hat. Das spart Zeit und vermeidet unnötige Arbeit.
  2. Formular KiZ 1 und Anlagen herunterladen – Auf arbeitsagentur.de/formulare-kinderzuschlag finden Sie alle PDF-Formulare. Neben KiZ 1 brauchen Sie KiZ 1-AnA, KiZ-AnK für jedes Kind und KiZ 2 als Merkblatt.
  3. Einkommensnachweise der letzten 6 Monate zusammenstellen – Lohnabrechnungen, Gehaltsnachweise oder bei Selbstständigen die entsprechenden Belege. Ohne diese Nachweise geht es nicht – sie sind Pflichtbestandteil des Antrags.
  4. Antrag ausfüllen und Nachweise hochladen – Entweder direkt im Online-Portal oder klassisch auf Papier. Hochgeladene Dokumente müssen nicht beglaubigt sein – gescannte oder abfotografierte Kopien reichen aus.
  5. Digital einreichen mit BundID oder per Post – Mit BundID: Antrag elektronisch absenden, fertig. Ohne BundID: Alle Seiten ausdrucken, handschriftlich unterschreiben und an die zuständige Familienkasse senden.
  6. Bestätigung abwarten und Kontoverbindung angeben – Die Familienkasse prüft die Unterlagen und teilt die Entscheidung mit. Geben Sie Ihre Kontoverbindung an, damit die Zahlung starten kann.

Ich freue mich, mit dem Online-Antrag jetzt einen unbürokratischen und einfacheren Weg zum KiZ anbieten zu können. Noch nie war es für Familien so einfach, die Leistung zu beantragen.

Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Der KiZ-Lotse ist ein wichtiger Baustein, um Familien frühzeitig über ihre Ansprüche zu informieren. Wir wollen niemanden zurücklassen.

Bundesagentur für Arbeit, Pressemitteilung zur Digitalisierung

Zusammenfassung und nächste Schritte

Der Kinderzuschlag ist ein wichtiger Baustein für Familien mit kleinerem Einkommen – trotz komplizierter Berechnungsregeln. Mit dem KiZDigital-Assistenten auf dem Familienportal oder dem KiZ-Lotsen der Bundesagentur für Arbeit ist der Einstieg in den Antrag heute einfacher denn je. Wer unsicher ist, ob ein Antrag lohnt, sollte die Rechner-Funktion nutzen: Das Ergebnis kommt in unter zehn Minuten und zeigt klar, ob die Familienkasse ein ernsthafter Kandidat wäre. Für Familien in Deutschland, die mit ihrem Einkommen knapp über der Schwelle liegen, ist der Kinderzuschlag einen Versuch wert – die mögliche Förderung von bis zu 297 Euro pro Kind monatlich kann spürbar entlasten. Angesichts der komplexen Einkommensregeln empfehle ich eine persönliche Beratung bei der zuständigen Familienkasse. Familien profitieren davon, den Antrag frühzeitig zu stellen, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

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Für Anliegen in West-NRW wendet man sich an die Familienkasse Nordrhein-Westfalen West in Düsseldorf, die Kindergeld-Anträge und ergänzende Zuschläge wie Kinderzuschlag bearbeitet.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich den Kinderzuschlag-Rechner online nutzen?

Ja. Der KiZ-Lotse auf der Website der Bundesagentur für Arbeit prüft in unter zehn Minuten, ob ein Antrag Aussicht auf Erfolg hätte. Sie finden ihn unter web.arbeitsagentur.de/kiz/ui/start oder über das Familienportal. Eine exakte Berechnung liefert der Rechner nicht – dafür braucht es die Beratung oder einen konkreten Antrag.

Was brauche ich für den Online-Antrag an Unterlagen?

Für den Antrag brauchen Sie immer Einkommensnachweise der letzten sechs Monate – das können Gehaltsabrechnungen, Bescheide oder Belege von Selbstständigkeit sein. Dazu kommen die Formulare KiZ 1, KiZ 1-AnA, KiZ-AnK für jedes Kind und KiZ 2 als Merkblatt. Sind Sie selbstständig, füllen Sie zusätzlich KiZ 5a aus; bei Unterhaltszahlungen KiZ 5c.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

Eine festgelegte Frist gibt es im Gesetz nicht. In der Praxis berichten viele Familien von wenigen Wochen zwischen Einreichung und Entscheidung. Die Familienkasse prüft jedes Dokument und rechnet den Anspruch individuell durch. Vollständige Unterlagen beschleunigen das Verfahren erheblich.

Muss ich den Antrag jährlich erneuern?

Der Kinderzuschlag wird für sechs Monate bewilligt. Danach ist ein neuer Antrag – der sogenannte Weiterbewilligungsantrag – fällig. Mit aktuellen Einkommensnachweisen stellen Sie ihn genauso wie den Erstantrag: online über das Familienportal oder per Post. Wer den Antrag digital einreicht, bekommt von der Familienkasse Erinnerungen.

Was tun bei Ablehnung des Antrags?

Ablehnungen kommen vor, besonders wenn die Einkommensberechnung ergibt, dass die Lücke zwischen Familien- und Kinderbedarf zu klein ist. In dem Fall ist ein Widerspruch möglich – die Familienkasse informiert Sie über die Fristen und Gründe. Für eine zweite Einschätzung empfehle ich eine Beratung bei einer Schuldnerberatung oder einem Sozialverband.

Ist eine Beratung vor dem Antrag sinnvoll?

Unbedingt, besonders wenn Sie unsicher bei den Einkommensgrenzen sind. Die Familienkasse selbst bietet Beratung an, ebenso Schuldnerberatungen und Sozialverbände wie der DGB. Der KiZ-Lotse kann eine erste Einschätzung liefern, ersetzt aber keine individuelle Beratung. Gerade bei komplizierten Familienkonstellationen lohnt sich der Gang zur Behörde.

Wie finde ich meine zuständige Familienkasse?

Über die Postleitzahl-Suche auf der Website der Bundesagentur für Arbeit finden Sie die für Ihre Adresse zuständige Familienkasse. Geben Sie dazu Ihre PLZ ein und erhalten die Kontaktdaten inklusive Adresse und Öffnungszeiten. Alternativ hilft die Hotline unter 0211 837-1955 weiter.