
Führerschein-Umtausch: Welche müssen umgetauscht werden
Irgendwo in einer Schublade liegt noch der alte rosa Papierführerschein – ausgestellt in den 1990ern, längst vergilbt, aber immer noch gültig. Oder die erste Scheckkarte aus 2002, die nie ein Ablaufdatum hatte – doch genau diese Dokumente müssen jetzt umgetauscht werden, und die Fristen sind strenger, als viele glauben.
Betroffene Führerscheine: ca. 15 Millionen ·
Umtauschfrist endet: 19. Januar 2033 ·
Kosten pro Umtausch: ca. 30 € ·
Bearbeitungszeit: 2–4 Wochen
Kurzüberblick
- Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen umgetauscht werden (Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMV))
- Fristen sind nach Geburtsjahr oder Ausstellungsjahr gestaffelt (BMV) (Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMV))
- Ob eine vollständige Online-Beantragung bundesweit möglich ist
- Ob bei Verspätung tatsächlich Bußgelder verhängt werden
- Frist für Jahrgänge 1959–1963: 19. Januar 2026 (BMV)
- Scheckkarten 2002–2004: Umtauschfrist 19. Januar 2027 (BMV)
- Späteste Frist für alle: 19. Januar 2033 (BMV)
- Ab 2033 nur noch EU-konforme Kartenführerscheine gültig
Trotz klarer gesetzlicher Fristen droht Deutschland ein bürokratischer Stau: Rund 15 Millionen Führerscheine sind noch nicht umgetauscht, die Bearbeitungszeit in vielen Behörden beträgt bereits 2–4 Wochen (BMV).
Die zentralen Fakten auf einen Blick:
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Betroffene Führerscheine | 15 Millionen |
| Umtauschfrist endet | 19. Januar 2033 |
| Kosten pro Umtausch | ca. 30 € |
| Bearbeitungszeit | 2–4 Wochen |
Welche Führerscheine müssen in Deutschland umgetauscht werden?
Die Antwort auf diese Frage ist klar: Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen umgetauscht werden – sowohl der klassische rosa Papierführerschein als auch die älteren Scheckkartenführerscheine ohne EU-Norm (Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMV)). Der Hintergrund: Die EU-Richtlinie 2006/126/EG schreibt ein einheitliches, fälschungssicheres Kartenformat vor. Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bereits EU-konform und müssen nicht umgetauscht werden.
Welche Führerscheine sind betroffen?
Betroffen sind zwei große Gruppen:
- Rosa Papierführerschein (ausgestellt bis 31. Dezember 1998): Hier ist das Geburtsjahr des Inhabers maßgeblich für die Frist (BMV).
- Alte Scheckkartenführerschein (ausgestellt zwischen 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013): Hier zählt das Ausstellungsjahr des Dokuments (BMV).
Welche Führerscheine müssen nicht umgetauscht werden?
Nicht betroffen sind Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden – sie entsprechen bereits der EU-Norm und haben ein Ablaufdatum von 15 Jahren. Ebenfalls ausgenommen sind vorläufige Fahrerlaubnisse oder ausländische Führerscheine, die in Deutschland umgeschrieben wurden, sofern sie bereits das EU-Format haben.
Viele Inhaber eines Scheckkartenführerscheins ohne Ablaufdatum glauben fälschlich, ihr Dokument sei unbefristet gültig. Das ist ein Irrtum – die Umtauschpflicht gilt für alle vor 2013 ausgestellten Karten, unabhängig vom aufgeprägten Datum (BMV).
Was das bedeutet: Die Umtauschpflicht betrifft alle vor 2013 ausgestellten Dokumente – es gibt keine Ausnahme für unbefristete Karten.
Welches Geburtsjahr muss wann den Führerschein umtauschen?
Die Fristen sind für Papier- und Scheckkartenführerscheine unterschiedlich gestaffelt. Die zentrale Regel: Für Papierführerscheine (ausgestellt bis 31. Dezember 1998) ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers entscheidend, für Kartenführerscheine (ausgestellt ab 1. Januar 1999) das Ausstellungsjahr (BMV).
Sechs Geburts- bzw. Ausstellungsjahrgänge, ein klares Muster: Wer früher geboren wurde oder einen älteren Ausweis besitzt, hat mehr Zeit – aber die Deadline 2033 gilt für alle.
| Führerscheintyp | Geburtsjahr / Ausstellungsjahr | Umtauschfrist |
|---|---|---|
| Papier (bis 31.12.1998) | Vor 1953 | 19. Januar 2033 |
| Papier | 1953–1958 | 19. Januar 2025 |
| Papier | 1959–1963 | 19. Januar 2026 |
| Papier | 1964–1968 | 19. Januar 2027 |
| Papier | 1969–1970 | 19. Januar 2028 |
| Papier | 1971 oder später | 19. Januar 2025 (lt. BMV) |
| Scheckkarte | 1999–2001 | 19. Januar 2026 |
| Scheckkarte | 2002–2004 | 19. Januar 2027 |
| Scheckkarte | 2005–2007 | 19. Januar 2028 |
| Scheckkarte | 2008 | 19. Januar 2029 |
| Scheckkarte | 2009 | 19. Januar 2030 |
| Scheckkarte | 2010 | 19. Januar 2031 |
| Scheckkarte | 2011 | 19. Januar 2032 |
| Scheckkarte | 2012 | 19. Januar 2033 |
Fristen für Geburtsjahrgänge vor 1953
Inhaber mit Geburtsjahr vor 1953, die einen Papierführerschein besitzen, haben die längste Frist: Sie müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umtauschen (BMV). Diese großzügige Frist soll besonders älteren Menschen entgegenkommen, die ihren Führerschein oft seit Jahrzehnten besitzen und keinen regelmäßigen Umtausch gewohnt sind.
Fristen für Geburtsjahrgänge 1953–1970
Für die Jahrgänge 1953 bis 1970 gelten gestaffelte Fristen, die jährlich am 19. Januar enden. Die Jahrgänge 1953–1958 mussten bereits bis 19. Januar 2025 umtauschen – ein Termin, den viele verpasst haben. Es folgen 1959–1963 (Frist: 19. Januar 2026), 1964–1968 (19. Januar 2027) und 1969–1970 (19. Januar 2028) (BMV).
Fristen für Geburtsjahrgänge ab 1970
Für Papierführerscheininhaber mit Geburtsjahr 1971 oder später galt – etwas überraschend – bereits die Frist 19. Januar 2025 (BMV). Das bedeutet: Wer nach 1970 geboren wurde und noch einen rosafarbenen Papierführerschein besitzt, ist bereits in Verzug.
Der ADAC weist darauf hin, dass aktuell alle Scheckkarten-Führerscheine umgetauscht werden müssen, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden – hier droht die nächste Welle von Fristversäumnissen, weil viele Inhaber ihr Ausstellungsjahr nicht kennen (ADAC).
Was dies bedeutet: Die gestaffelten Fristen verteilen die Arbeitslast auf die Behörden – doch die Praxis zeigt, dass viele Bürger ihre Frist schlicht übersehen. Wer seinen Führerschein nach dem Stichtag nutzt, riskiert ein Verwarngeld.
Wie lange ist der rosa Papierführerschein gültig?
Der rosa Papierführerschein, oft liebevoll „Lappen“ genannt, hat kein aufgedrucktes Ablaufdatum – das macht ihn trügerisch. Tatsächlich unterliegt er der Umtauschpflicht nach EU-Recht und seine Gültigkeit als Fahrerlaubnisnachweis endet spätestens am 19. Januar 2033 (BMV).
Gültigkeit des Papierführerscheins vor 1999
Papierführerscheine, die vor 1999 ausgestellt wurden, haben keine eingetragene Gültigkeitsdauer. Dennoch müssen sie gemäß der Umtauschpflicht umgetauscht werden – die Frist richtet sich nach dem Geburtsjahr des Inhabers (BMV).
Gültigkeit des Papierführerscheins nach 1999
Papierführerscheine wurden offiziell bis Ende 1998 ausgestellt. Ab 1999 gab es nur noch die Scheckkarte – das bedeutet, dass Personen mit einer „neueren“ Papierausgabe (die extrem selten ist) ebenfalls unter die Umtauschpflicht fallen, allerdings nach den Regeln für Kartenführerscheine.
Der Haken: Auch wenn der Papierführerschein physisch nicht abläuft, wird die Gültigkeit als Ausweisdokument nach dem 19. Januar 2033 erlöschen. Danach ist er kein gültiger Nachweis der Fahrerlaubnis mehr – ein Risiko bei Verkehrskontrollen.
Wie lange ist der Scheckkartenführerschein ohne Ablaufdatum gültig?
Frühere Scheckkartenführerscheine – ausgestellt zwischen 1999 und 2013 – hatten kein Ablaufdatum aufgedruckt. Viele Inhaber gehen daher fälschlich davon aus, ihr Führerschein sei unbefristet gültig. Das ist nicht der Fall: Auch diese Karten unterliegen der Umtauschpflicht (BMV).
Hat ein Scheckkartenführerschein ein Ablaufdatum?
Nein – ältere Scheckkarten (Ausstellung 1999–2013) tragen kein Ablaufdatum. Seit 2013 ausgestellte EU-Karten haben jedoch ein 15-jähriges Ablaufdatum, das auf der Vorderseite eingeprägt ist (BMV).
Wie erkenne ich, ob mein Scheckkartenführerschein umgetauscht werden muss?
Prüfen Sie das Ausstellungsdatum auf der Rückseite Ihrer Karte. Liegt es vor dem 19. Januar 2013, muss der Führerschein umgetauscht werden. Die Frist richtet sich nach dem Ausstellungsjahr (BMV).
Das Muster: Je älter der Scheckkartenführerschein, desto früher die Frist. Wer eine Karte von 2002–2004 besitzt, muss bis 2027 handeln – viele sind bereits jetzt in der Risikozone.
Was gibt es beim Führerschein-Umtausch zu beachten?
Der Umtausch ist einfacher als gedacht, aber es gibt einige Fallstricke. Die wichtigste Regel: Nicht warten – die Bearbeitungszeit in den Bürgerämtern beträgt vielerorts 2–4 Wochen (BMV).
Benötigte Unterlagen für den Umtausch
Folgende Dokumente müssen Sie zur zuständigen Fahrerlaubnisbehörde mitbringen (BMV):
- Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passfoto (aktuell, nicht älter als 6 Monate)
- Alter Führerschein (Papier oder Scheckkarte)
- Ggf. Nachweis über den Wohnsitz (wird oft durch Personalausweis erbracht)
Ablauf des Umtauschs
Der Umtausch erfolgt persönlich bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde – meist im Bürgeramt oder Straßenverkehrsamt. Nach Einreichung der Unterlagen und Zahlung der Gebühr wird der neue EU-Kartenführerschein innerhalb von 2–4 Wochen per Post zugestellt. In einigen Bundesländern ist eine Online-Beantragung möglich, der persönliche Termin zur Identitätsfeststellung bleibt jedoch fast immer erforderlich (BMV).
Kosten und Gebühren
Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
- Reguläre Umtauschgebühr: 24–30 Euro (je nach Behörde)
- Biometrisches Passfoto: ca. 10–15 Euro (wenn nicht bereits vorhanden)
- Gesamtkosten: ca. 35–45 Euro
Der Trade-off: 35 Euro jetzt zu investieren, ist günstiger als 10 Euro Verwarngeld bei einer Kontrolle – und deutlich günstiger als ein Bußgeld, falls der Führerschein seine Gültigkeit verloren hat und Sie trotzdem fahren.
Welche Kosten entstehen beim Führerschein-Umtausch?
Die Kosten sind bundesweit einheitlich geregelt, variieren aber leicht zwischen den Behörden. Die Grundgebühr liegt zwischen 24 und 30 Euro (BMV).
Gebühren für den Umtausch
Die Führerscheinstelle erhebt eine Verwaltungsgebühr von 24 bis 30 Euro für die Ausstellung des neuen EU-Kartenführerscheins. Hinzu kommen mögliche Kosten für Expressbearbeitung (ca. 10 Euro Aufpreis), falls verfügbar.
Zusätzliche Kosten für Passfoto und Co.
Ein biometrisches Passfoto kostet in Drogeriemärkten oder Fotostudios zwischen 10 und 15 Euro. Wer bereits ein gültiges biometrisches Foto aus einem anderen Behördenvorgang besitzt, kann dieses unter Umständen wiederverwenden – es sollte jedoch nicht älter als 6 Monate sein.
Sind Strafen bei verspätetem Umtausch zu erwarten?
Ja, aber in der Praxis sind die Sanktionen moderat. Wer ohne gültigen Führerschein erwischt wird, muss mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen (BMV). Deutlich teurer wird es, wenn der Führerschein gar nicht mehr gültig ist – dann drohen Bußgelder bis zu mehreren Hundert Euro, da das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis als Ordnungswidrigkeit gilt.
Für Inhaber eines alten rosa Papierführerscheins aus den 1990ern: 35 Euro Umtauschkosten plus 2–4 Wochen Wartezeit stehen gegen 10 Euro Verwarngeld pro Kontrolle – und das Risiko, bei einem Unfall ohne gültiges Dokument dazustehen. Die Wahl ist wirtschaftlich eindeutig.
Was das bedeutet: Die finanziellen Konsequenzen einer Verspätung sind gering, aber das Risiko eines Bußgeldes steigt mit der Zeit.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Führerschein-Umtausch
So gehen Sie vor – in sechs Schritten zum neuen EU-Führerschein.
- Frist prüfen: Finden Sie Ihr Geburtsjahr oder Ausstellungsjahr in der Tabelle oben – so wissen Sie, bis wann Sie umtauschen müssen.
- Termin vereinbaren: Buchen Sie online oder telefonisch einen Termin bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (BMV).
- Unterlagen zusammenstellen: Personalausweis, biometrisches Passfoto, alter Führerschein.
- Zum Termin erscheinen: Bringen Sie die Originale mit – Kopien werden in der Regel nicht akzeptiert.
- Gebühr bezahlen: Die Zahlung erfolgt bar oder per Karte (ca. 25–30 Euro).
- Abwarten und erhalten: Der neue Führerschein wird Ihnen per Post zugeschickt. Bewahren Sie in der Zwischenzeit die Quittung als Nachweis auf.
Warum dieser Aufwand nötig ist: Ohne gültigen Führerschein sind Sie im Straßenverkehr nicht legal unterwegs – die Umtauschpflicht ist kein Formalismus, sondern eine Sicherheitsanforderung der EU.
Zeitleiste: Die wichtigsten Fristen im Überblick
Hier sind alle relevanten Stichtage – ein Blick auf den Kalender lohnt sich.
- : Umtauschfrist für Geburtsjahrgänge 1953–1958 (Papier) und alle ab 1971 (Papier) (BMV)
- : Geburtsjahrgänge 1959–1963 (Papier) sowie Scheckkarten 1999–2001 (BMV)
- : Geburtsjahrgänge 1964–1968 (Papier) und Scheckkarten 2002–2004 (BMV)
- : Geburtsjahrgänge 1969–1970 und Scheckkarten 2005–2007 (BMV)
- : Scheckkarten 2008 (BMV)
- : Scheckkarten 2009 (BMV)
- : Scheckkarten 2010 (BMV)
- : Scheckkarten 2011 (BMV)
- : Alle vor 1953 Geborenen (Papier) und alle vor 2013 ausgestellten Führerscheine (BMV)
Was das bedeutet: Die gestaffelten Fristen erfordern eine rechtzeitige Planung – besonders für die Jahrgänge mit frühen Deadline.
Zitate und Expertenstimmen
„Bis zum 19. Januar 2033 müssen in der EU alle vor 2013 ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden.“
– Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMV), offizielle FAQ zum Führerschein-Umtausch
„Aktuell müssen alle Scheckkarten-Führerscheine umgetauscht werden, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden.“
– ADAC, Servicehinweis zum Führerschein-Umtausch
Die Aussagen bestätigen die gesetzliche Verpflichtung und die aktuellen Schwerpunkte.
adac.de, fuehrerscheine.de, mobile.de, strassen-mv.de, bundesregierung.de, tuev-nord.de
Besonders wichtig ist der Umtausch für Inhaber einer Führerschein Scheckkarte ohne Ablaufdatum, da diese oft fälschlicherweise als unbegrenzt gültig angesehen wird.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich meinen Führerschein umtauschen, wenn er noch gültig ist?
Ja – auch wenn der Führerschein kein Ablaufdatum hat oder noch gültig erscheint, müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Dokumente umgetauscht werden (BMV). Die Gültigkeit als Nachweis erlischt spätestens 2033.
Wie lange dauert der Umtausch?
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2–4 Wochen, in manchen Großstädten auch länger. Planen Sie daher rechtzeitig vor Fristablauf (BMV).
Muss ich eine Prüfung ablegen?
Nein – der Umtausch erfolgt ohne erneute Fahrprüfung oder Gesundheitscheck. Es wird lediglich das alte Dokument gegen ein neues, EU-konformes Format ausgetauscht (BMV).
Bin ich ohne gültigen Führerschein fahrberechtigt?
Ja, aber nur bis zum Fristablauf. Wer seinen Führerschein nach der Frist noch nicht umgetauscht hat, besitzt zwar weiterhin die Fahrerlaubnis, das Dokument ist jedoch kein gültiger Nachweis mehr. Bei Kontrollen droht ein Verwarngeld von 10 Euro (BMV).
Welcher Führerschein ist nach dem Umtausch gültig?
Sie erhalten einen EU-einheitlichen Scheckkartenführerschein im Kreditkartenformat, der 15 Jahre gültig ist. Alle alten Klassen (z. B. Klasse 3) werden automatisch in die neuen EU-Klassen (z. B. B) umgeschrieben (BMV).
Kann ich den Umtausch in jedem Bürgeramt durchführen?
Der Umtausch muss bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes erfolgen. In vielen Städten ist das Bürgeramt zuständig, in kleineren Gemeinden das Landratsamt (BMV).
Führerschein verloren: Kann ich trotzdem umtauschen?
Ja – bei Verlust müssen Sie eine eidesstattliche Versicherung abgeben und ggf. eine Verlustanzeige bei der Polizei vorlegen. Die Behörde stellt dann einen neuen EU-Führerschein aus, ohne dass Sie zuerst einen Ersatz für das alte Dokument benötigen (BMV).
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